Dispensationen/Beurlaubung von Schülern/innen
Formelles Ein Urlaubsgesuch ist grundsätzlich schriftlich einzureichen. Es kann von der Schülerin / vom Schüler selbst verfasst und eingereicht werden, muss aber von der erziehungsberechtigten Person unterschrieben sein. Unsere Schule stellt dafür ein vorbereitetes Formular zur Verfügung. Es kann über die Klassenlehrkraft bezogen werden. Für einmalige Dispensationen verwenden Sie bitte das Formular "Dispensationsgesuch einmalig". Genaueres entnehmen Sie unter den Downloads auch aus dem "Merkblatt Dispensationen". Regelmässige Dispensation Eine regelmässige Freistellung kann vom Unterricht für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), die Förderung ausserordentlicher sportlicher oder musischer Begabungen oder für das Fernbleiben in einzelnen Fächern auf Antrag der Erziehungsberatung, des kinder- und jungendpsychiatrischen Dienstes oder des schulärztlichen Dienstes beantragt werden. Das Gesuch ist schriftlich und begründet bei der Schulleitung einzureichen bez. der Klassenlehrperson abzugeben. Für regelmässige Dispensationen verwenden Sie bitte das Formular "Dispensationsgesuch regelmässig". Genaueres entnehmen Sie unter den Downloads aus dem "Merkblatt Dispensationen". Frist Ein Gesuch muss mindesten 4 Wochen vor der erwarteten Absenz dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin eingereicht werden. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist die Verspätung zu begründen. Zuständigkeit Für Dispensationen und Urlaube ist die Schulleitung zuständig. Bewilligung Abwesenheiten dürfen grundsätzlich nur angetreten werden, wenn dafür auch die entsprechende Bewilligung vorliegt. Wird eine voraussehbare Absenz ohne Bewilligung angetreten, hat dies einen Eintrag unentschuldigter Absenzen und allenfalls eine Strafanzeige zur Folge. Ausnahmen Kein Gesuch ist nötig bei Wohnungswechsel oder ärztlich verordetem Fernbleiben von der Schule. In diesen Fällen ist mit der Klassenlehrkraft Kontakt aufzunehmen. |
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