Leitfaden zur Elternmitwirkung an der Oberstufe Rittermatte
1. Allgemeines
1. 1 Grundlagen
Im Artikel 31 des VSG werden Schule und Eltern zur Zusammenarbeit verpflichtet. Formen und Inhalte der Zusammenarbeit umschreibt der Lehrplan (für den deutschen Kantonsteil insbesondere in den allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen AHB 5 und dem Kapitel "zusätzliche Aufgaben" ZUS 3-4, 5, 7, 10-11, 13) und die Schulverordnung der Stadt Biel.
1. 2. Zielsetzung
Eltern und Lehrkräfte tragen - wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung - die gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Erziehung des Kindes. Die Mitwirkung der Eltern in der Schule schafft eine Kultur des Gesprächs durch regelmässige Kontakte zwischen Eltern, Schule und Schulleitung sowie zwischen den Eltern untereinander. Sie legt dadurch die Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.
1. 3. Organisation
Die Elternmitwirkung an der Oberstufe Rittermatte umfasst die folgenden Ebenen:
a) Das individuelle Gespräch zwischen Eltern, Lehrkraft und Schülerin oder Schüler
b) Die Elternkonferenz auf Klassenebene
c) Den Elternrat auf Schulebene
d) Das Recht auf Wahlvorschlag des Elternrates an den Stadtrat für ein Mitglied der Deutschen Schulkommission der Stadt Biel
Gesprächspartner der Eltern oder ihrer Vertretungen sind in erster Linie die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und bei Bedarf die übrigen Lehrkräfte, oder die Schulleitung .
Im Artikel 31 des VSG werden Schule und Eltern zur Zusammenarbeit verpflichtet. Formen und Inhalte der Zusammenarbeit umschreibt der Lehrplan (für den deutschen Kantonsteil insbesondere in den allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen AHB 5 und dem Kapitel "zusätzliche Aufgaben" ZUS 3-4, 5, 7, 10-11, 13) und die Schulverordnung der Stadt Biel.
1. 2. Zielsetzung
Eltern und Lehrkräfte tragen - wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung - die gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Erziehung des Kindes. Die Mitwirkung der Eltern in der Schule schafft eine Kultur des Gesprächs durch regelmässige Kontakte zwischen Eltern, Schule und Schulleitung sowie zwischen den Eltern untereinander. Sie legt dadurch die Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.
1. 3. Organisation
Die Elternmitwirkung an der Oberstufe Rittermatte umfasst die folgenden Ebenen:
a) Das individuelle Gespräch zwischen Eltern, Lehrkraft und Schülerin oder Schüler
b) Die Elternkonferenz auf Klassenebene
c) Den Elternrat auf Schulebene
d) Das Recht auf Wahlvorschlag des Elternrates an den Stadtrat für ein Mitglied der Deutschen Schulkommission der Stadt Biel
Gesprächspartner der Eltern oder ihrer Vertretungen sind in erster Linie die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und bei Bedarf die übrigen Lehrkräfte, oder die Schulleitung .
2. Gespräche - individuelle Ebene
Für das Laufbahngespräch Eltern-Lehrkraft-Schülerin/Schüler gelten die kantonalen Weisungen über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide (DVBS, Art.17). Die Elterngespräche sind im 7. bis 9. Schuljahr mindestens einmal pro Jahr verbindlich vorgeschrieben und die Inhalte vorgegeben.
Elterngespräche können auf Wunsch der Eltern oder der Lehrkraft auch zusätzlich zu dieser Minimalforderung durchgeführt werden.
Elterngespräche können auf Wunsch der Eltern oder der Lehrkraft auch zusätzlich zu dieser Minimalforderung durchgeführt werden.
3. Die Elternkonferenz - Klassenebene
3. 1. Organisation
Alle Eltern einer Klassebilden zusammen die Elternkonferenz.
Die Elternkonferenz versammelt sich auf Wunsch des Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin, der Elternvertretung im Elternrat oder der Eltern, in der Regel einmal pro Semester. In der 9. Klasse versammelt sich die Elternkonferenz nach Bedarf. Zu den Elternkonferenzen werden bei Bedarf das Lehrkräfteteam der Klasse eingeladen. Über die wesentlichen Gesprächsinhalte sowie über gefasste Beschlüsse ist die Schulleitung zu informieren.
Die erste Elternkonferenz im 7.Schuljahr erfolgt innerhalb der ersten vier Schulwochen.
Die Leitung der Elternkonferenz kann von der Klassenlehrkraft oder von Eltern übernommen werden.
Bei schwierigen Klassensituationen können Fachpersonen beigezogen werden. Ev. Kosten müssen mit der Schulleitung abgesprochen werden.
Es ist darauf zu achten, dass fremdsprachige Eltern an der Elternkonferenz mitwirken können.
Die Eltern entlasten die Lehrkraft, indem sie in Absprache gewisse Aufgaben übernehmen, beispielsweise Einladungen oder, falls nötig, Protokolle.
3. 2. Aufgaben
Die Zusammenkünfte der Elternkonferenz dienen der gegenseitigen Information, dem Gedankenaustausch über Erziehung in Schule und Familie sowie der Diskussion aktueller Fragen.
Anregungen und Angebote zur Mitwirkung sind in der Elternkonferenz jederzeit willkommen.
Die Eltern einer Klasse wählen jeweils anfangs Schuljahr eine Person als Vertretung sowie eine zweite Person als deren Stellvertretung in den Elternrat der Schule.
Didaktik, Methodik, Lehrinhalte des Unterrichts, disziplinarische sowie schulorganisatorische Massnahmen bleiben in der Verantwortung der Lehrkraft.
Alle Eltern einer Klassebilden zusammen die Elternkonferenz.
Die Elternkonferenz versammelt sich auf Wunsch des Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin, der Elternvertretung im Elternrat oder der Eltern, in der Regel einmal pro Semester. In der 9. Klasse versammelt sich die Elternkonferenz nach Bedarf. Zu den Elternkonferenzen werden bei Bedarf das Lehrkräfteteam der Klasse eingeladen. Über die wesentlichen Gesprächsinhalte sowie über gefasste Beschlüsse ist die Schulleitung zu informieren.
Die erste Elternkonferenz im 7.Schuljahr erfolgt innerhalb der ersten vier Schulwochen.
Die Leitung der Elternkonferenz kann von der Klassenlehrkraft oder von Eltern übernommen werden.
Bei schwierigen Klassensituationen können Fachpersonen beigezogen werden. Ev. Kosten müssen mit der Schulleitung abgesprochen werden.
Es ist darauf zu achten, dass fremdsprachige Eltern an der Elternkonferenz mitwirken können.
Die Eltern entlasten die Lehrkraft, indem sie in Absprache gewisse Aufgaben übernehmen, beispielsweise Einladungen oder, falls nötig, Protokolle.
3. 2. Aufgaben
Die Zusammenkünfte der Elternkonferenz dienen der gegenseitigen Information, dem Gedankenaustausch über Erziehung in Schule und Familie sowie der Diskussion aktueller Fragen.
Anregungen und Angebote zur Mitwirkung sind in der Elternkonferenz jederzeit willkommen.
Die Eltern einer Klasse wählen jeweils anfangs Schuljahr eine Person als Vertretung sowie eine zweite Person als deren Stellvertretung in den Elternrat der Schule.
Didaktik, Methodik, Lehrinhalte des Unterrichts, disziplinarische sowie schulorganisatorische Massnahmen bleiben in der Verantwortung der Lehrkraft.
4. Elternrat - Schulebene
4. 1. Organisation
Die Elternvertretungen aller Klassen des Schulhauses bilden den Elternrat. Dieser trifft sich mindestens einmal jährlich. Zu den Sitzungen des Elternrates werden eine Vertretung der Lehrerschaft sowie die Schulleitung eingeladen. Die Schulleitung wird bei Abwesenheit über Gesprächsinhalte und allfällige Beschlüsse informiert.
Der Elternrat konstituiert sich selbst. Zur ersten Sitzung lädt die Schulleitung ein.
Weitere Sitzungen des Elternrates finden auf Anregung der Schulleitung oder auf Wunsch von mindestens vier Elternvertretungen im Elternrat statt.
Es ist darauf zu achten, dass fremdsprachige Eltern im Elternrat mitwirken können.
4. 2. Aufgaben Elternrat
Im Elternrat werden Themen behandelt, die sich als bedeutend für die ganze Schule erweisen. Die Elternvertretungen informieren die Eltern ihrer Klasse.
Der Gesamtelternrat der Stadt Beil kann dem Stadtrat eine Person als Elternvertretung für die Schulkommission zur Wahl vorschlagen.
Der Elternrat kann bei Bedarf eine Elternversammlung einberufen. Alle Eltern der Klassen des Schulhauses bilden zusammen die Elternversammlung.
Die Elternvertretungen aller Klassen des Schulhauses bilden den Elternrat. Dieser trifft sich mindestens einmal jährlich. Zu den Sitzungen des Elternrates werden eine Vertretung der Lehrerschaft sowie die Schulleitung eingeladen. Die Schulleitung wird bei Abwesenheit über Gesprächsinhalte und allfällige Beschlüsse informiert.
Der Elternrat konstituiert sich selbst. Zur ersten Sitzung lädt die Schulleitung ein.
Weitere Sitzungen des Elternrates finden auf Anregung der Schulleitung oder auf Wunsch von mindestens vier Elternvertretungen im Elternrat statt.
Es ist darauf zu achten, dass fremdsprachige Eltern im Elternrat mitwirken können.
4. 2. Aufgaben Elternrat
Im Elternrat werden Themen behandelt, die sich als bedeutend für die ganze Schule erweisen. Die Elternvertretungen informieren die Eltern ihrer Klasse.
Der Gesamtelternrat der Stadt Beil kann dem Stadtrat eine Person als Elternvertretung für die Schulkommission zur Wahl vorschlagen.
Der Elternrat kann bei Bedarf eine Elternversammlung einberufen. Alle Eltern der Klassen des Schulhauses bilden zusammen die Elternversammlung.
5. Einbezug der Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler können ihrem Alter entsprechend in die Formen der Elternmitwirkung einbezogen werden.
6. Schlussbestimmungen
6. 1. Abänderungen
Erweisen sich Abänderungen in diesem Leitfaden als notwendig, so können diese durch Schulleitung oder durch die Elternratspräsidentin oder den Elternratspräsidenten vorgeschlagen werden. Sie können an einer Bürositzung (Präsidium – Schulleitung) oder an einer Elternratssitzung verabschiedet und genehmigt werden.
Erweisen sich Abänderungen in diesem Leitfaden als notwendig, so können diese durch Schulleitung oder durch die Elternratspräsidentin oder den Elternratspräsidenten vorgeschlagen werden. Sie können an einer Bürositzung (Präsidium – Schulleitung) oder an einer Elternratssitzung verabschiedet und genehmigt werden.
Daten und Protokolle der Elternratssitzungen 24/25
Montag , 16.09.2024 – 19:30
Montag , 02.12.2024 – 19:30 Donnerstag, 06.02.2025 – 19:00 (gemeinsames Essen) Montag, 03.03.2025 – 19:30 Montag , 02.06.2025 – 19:30 |
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Für weitere Informationen zum Elternrat und den verschiedenen Sitzungen bitte Kontakt mit dem Elternrats-Vertreter/in Ihrer Klasse oder via Kontaktformular oben aufnehmen.