Bildungsauftrag der Volksschule
Die schulische Grundbildung ist in der Bundesverfassung verankert. Artikel 62 beauftragt die Kantone, sowohl für einen Grundschulunterricht als auch für eine Sonderschulung zu sorgen, die allen Kindern offen steht. Er verpflichtet sie zur Harmonisierung der Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie zur Angleichung des
Schuleintrittsalters und der Schulpflicht. Die kantonalen Volksschulgesetze konkretisieren den Auftrag an die Volksschule entsprechend der Gegebenheiten im Kanton.
Der Bildungsauftrag an die obligatorische Schule wird in der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) folgendermassen formuliert: Art. 3 Grundbildung
1
In der obligatorischen Schule erwerben und entwickeln alle Schülerinnen und Schüler
grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen sowie kulturelle Identität, die es ihnen
erlauben, lebenslang zu lernen und ihren Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben
zu finden.
2
Während der obligatorischen Schule erwirbt jede Schülerin und jeder Schüler die
Grundbildung, die den Zugang zur Berufsbildung oder zu allgemeinbildenden Schulen
auf der Sekundarstufe II ermöglicht, insbesondere in den folgenden Bereichen:
Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften,
Musik, Kunst und Gestaltung, Bewegung und Gesundheit.
3
Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenständigen
Persönlichkeiten, beim Erwerb sozialer Kompetenzen sowie auf dem Weg zu
verantwortungsvollem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt unterstützt.Zur Bearbeitung hier klicken.
Schuleintrittsalters und der Schulpflicht. Die kantonalen Volksschulgesetze konkretisieren den Auftrag an die Volksschule entsprechend der Gegebenheiten im Kanton.
Der Bildungsauftrag an die obligatorische Schule wird in der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) folgendermassen formuliert: Art. 3 Grundbildung
1
In der obligatorischen Schule erwerben und entwickeln alle Schülerinnen und Schüler
grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen sowie kulturelle Identität, die es ihnen
erlauben, lebenslang zu lernen und ihren Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben
zu finden.
2
Während der obligatorischen Schule erwirbt jede Schülerin und jeder Schüler die
Grundbildung, die den Zugang zur Berufsbildung oder zu allgemeinbildenden Schulen
auf der Sekundarstufe II ermöglicht, insbesondere in den folgenden Bereichen:
Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften,
Musik, Kunst und Gestaltung, Bewegung und Gesundheit.
3
Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenständigen
Persönlichkeiten, beim Erwerb sozialer Kompetenzen sowie auf dem Weg zu
verantwortungsvollem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt unterstützt.Zur Bearbeitung hier klicken.
Orientierung der Volksschule
Die Volksschule erfüllt ihren Bildungsauftrag in Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten und unterstützt diese in ihrem Erziehungsauftrag. Ausgehend von den Grundrechten, wie sie in der Bundesverfassung und den kantonalen Volksschulgesetzen formuliert sind, orientiert sich die Schule an
folgenden Werten:
folgenden Werten:
- Sie geht von christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen aus.
- Sie ist in Bezug auf Politik, Religionen und Konfessionen neutral.
- Sie fördert die Chancengleichheit.
- Sie fördert die Gleichstellung der Geschlechter.
- Sie wendet sich gegen alle Formen der Diskriminierung.
- Sie weckt und fördert das Verständnis für soziale Gerechtigkeit, Demokratie und die Erhaltung der natürlichen Umwelt.
- Sie fördert den gegenseitigen Respekt im Zusammenleben mit anderen
Menschen insbesondere bezüglich Kulturen, Religionen und Lebensformen. - Sie geht von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder und
Jugendlichen aus und geht konstruktiv mit Vielfalt um. - Sie trägt in einer pluralistischen Gesellschaft zum sozialen Zusammenhalt
bei.
Schule als Gestaltungs-, Lern- und Lebensraum
Für die Kinder und Jugendlichen stellt die Schule einen prägenden Teil ihres Alltages dar. Hier machen sie vielfältige Lern- und Lebenserfahrungen, die auf ausserschulisch erworbenen Erfahrungen aufbauen. Das soziale Zusammenleben, die Gemeinschaft und der Unterricht werden von allen Beteiligten mitgestaltet. Die
Schülerinnen und Schüler lernen, sich in der Schule ihrem Alter entsprechend einzubringen und auf Klassen- und Schulebene mitzuwirken. Die Schule als Ort des sozialen, partizipativen Lernens fördert die Beziehungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und das Übernehmen von Verantwortung für die Gemeinschaft. Gegenseitige Wertschätzung, Lebensfreude und Musse stellen wichtige Werte dar.
Die zentrale Aufgabe der Schule besteht darin, den Schülerinnen und Schülern kultur- und gegenstandsbezogene Erfahrungen zu ermöglichen und dabei grundlegende fachliche und überfachliche Kompetenzen zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler werden beim Aufbau von persönlichen Interessen, dem Vertiefen von individuellen Begabungen und in der Entwicklung ihrer individuellen Persönlichkeit ermutigt, begleitet und unterstützt. Die sozial unterstützte Vermittlung von Kompetenzen knüpft am Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler an. Es werden Lerngelegenheiten angeboten, die dem unterschiedlichen
Lern- und Leistungsstand und der Heterogenität Rechnung tragen. Bei alledem wird die Leistungsbereitschaft gefordert und gefördert.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Schule und die Lehrpersonen auf die Unterstützung durch Eltern, Erziehungsberechtigte und Behörden angewiesen. Die Zusammenarbeit von Schule, Eltern und Erziehungsberechtigten ergibt sich aus der gemeinsamen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen. Sie verlangt von beiden Seiten Gesprächs- und Informationsbereitschaft und gegenseitige Achtung.
Schülerinnen und Schüler lernen, sich in der Schule ihrem Alter entsprechend einzubringen und auf Klassen- und Schulebene mitzuwirken. Die Schule als Ort des sozialen, partizipativen Lernens fördert die Beziehungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und das Übernehmen von Verantwortung für die Gemeinschaft. Gegenseitige Wertschätzung, Lebensfreude und Musse stellen wichtige Werte dar.
Die zentrale Aufgabe der Schule besteht darin, den Schülerinnen und Schülern kultur- und gegenstandsbezogene Erfahrungen zu ermöglichen und dabei grundlegende fachliche und überfachliche Kompetenzen zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler werden beim Aufbau von persönlichen Interessen, dem Vertiefen von individuellen Begabungen und in der Entwicklung ihrer individuellen Persönlichkeit ermutigt, begleitet und unterstützt. Die sozial unterstützte Vermittlung von Kompetenzen knüpft am Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler an. Es werden Lerngelegenheiten angeboten, die dem unterschiedlichen
Lern- und Leistungsstand und der Heterogenität Rechnung tragen. Bei alledem wird die Leistungsbereitschaft gefordert und gefördert.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Schule und die Lehrpersonen auf die Unterstützung durch Eltern, Erziehungsberechtigte und Behörden angewiesen. Die Zusammenarbeit von Schule, Eltern und Erziehungsberechtigten ergibt sich aus der gemeinsamen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen. Sie verlangt von beiden Seiten Gesprächs- und Informationsbereitschaft und gegenseitige Achtung.