Liebe Eltern
Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sowie die Übernahme von Verantwortung bilden Hauptanliegen unseres Leitbildes. Zum gegenseitigen Respekt gehört auch das Einhalten von Abmachungen. Wer sich an unserer Schule nicht an Abmachungen hält, soll deshalb in seiner Freizeit für seine Schule arbeiten. Das gilt für alle Übertretungen der Hausordnung : vom Rauchen während der Schulzeit bis zum vergleichsweise harmloseren Kaugummi kauen im Unterricht. Warum das?
Wie Sie wissen, ist das Zusammenleben in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren komplizierter und dadurch auch schwieriger geworden. Menschen aus verschiedensten Regionen und Kulturen und mit unterschiedlichsten Weltanschauungen treffen immer häufiger aufeinander. Auch bei uns in der Schule.
Probleme wie Gewalt, Drogen und Vandalismus nehmen zu. Leider auch an unserer Schule.
Und wir können diese Entwicklung weder abwenden noch wesentlich beeinflussen. Aber wir können Grenzen setzen.Und dafür sorgen, dass diese Grenzen in unserer Schule von allen respektiert werden. Denn wir wollen Ordnung in unserem Haus. Und wir wollen mithelfen, verantwortungsbewusste junge Menschen heranzubilden, die Rücksicht nehmen und die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Deshalb tolerieren wir in unserer Schule weder Gewalt noch Respektlosigkeit Menschen oder Dingen gegenüber.
Unsere Schulordnung regelt das geordnete und friedliche Zusammenleben an unserer Schule. Wir haben dies mit unseren Schülern besprochen. Besprochen haben wir aber auch die Folgen bei einer Übertretung. Die Schwere der Übertretung spielt dabei eine Nebenrolle: Wer sich im Kleinen nicht an Abmachungen hält, der wird es auch im Grossen nicht tun. Grenzen setzen beginnt eben schon im Kleinen.
Massnahmen sind erst dann wirkungsvoll, wenn sie von allen Beteiligten eingesehen und mitgetragen werden: Von der Lehrerschaft, von den Schülern und auch von den Eltern. Und wenn alle bereit sind, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.
Sie als Eltern wollen Ihr Kind in eine Schule schicken, die günstige Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen schafft. Ihr Kind erhebt Anspruch auf einen geregelten und gewaltfreien Schulbetrieb.
Wir Lehrer wollen in einem Klima des gegenseitigen Respekts unterrichten.
Das ist nur möglich, wenn sich alle an Abmachungen halten und deren Einhaltung auch überprüft wird: Mit den entsprechenden Folgen, wenn jemand die Regeln verletzt.
Wir zählen deshalb auf Ihr Verständnis und auf Ihre Unterstützung. Auch dann, wenn Ihr Kind einmal willentlich oder versehentlich unsere Abmachungen missachtet und die Konsequenzen dafür tragen muss.
Im Sinne einer Wiedergutmachung und zum Wohl unserer Schule.
Peter Bugmann, Schulleitung
Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sowie die Übernahme von Verantwortung bilden Hauptanliegen unseres Leitbildes. Zum gegenseitigen Respekt gehört auch das Einhalten von Abmachungen. Wer sich an unserer Schule nicht an Abmachungen hält, soll deshalb in seiner Freizeit für seine Schule arbeiten. Das gilt für alle Übertretungen der Hausordnung : vom Rauchen während der Schulzeit bis zum vergleichsweise harmloseren Kaugummi kauen im Unterricht. Warum das?
Wie Sie wissen, ist das Zusammenleben in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren komplizierter und dadurch auch schwieriger geworden. Menschen aus verschiedensten Regionen und Kulturen und mit unterschiedlichsten Weltanschauungen treffen immer häufiger aufeinander. Auch bei uns in der Schule.
Probleme wie Gewalt, Drogen und Vandalismus nehmen zu. Leider auch an unserer Schule.
Und wir können diese Entwicklung weder abwenden noch wesentlich beeinflussen. Aber wir können Grenzen setzen.Und dafür sorgen, dass diese Grenzen in unserer Schule von allen respektiert werden. Denn wir wollen Ordnung in unserem Haus. Und wir wollen mithelfen, verantwortungsbewusste junge Menschen heranzubilden, die Rücksicht nehmen und die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Deshalb tolerieren wir in unserer Schule weder Gewalt noch Respektlosigkeit Menschen oder Dingen gegenüber.
Unsere Schulordnung regelt das geordnete und friedliche Zusammenleben an unserer Schule. Wir haben dies mit unseren Schülern besprochen. Besprochen haben wir aber auch die Folgen bei einer Übertretung. Die Schwere der Übertretung spielt dabei eine Nebenrolle: Wer sich im Kleinen nicht an Abmachungen hält, der wird es auch im Grossen nicht tun. Grenzen setzen beginnt eben schon im Kleinen.
Massnahmen sind erst dann wirkungsvoll, wenn sie von allen Beteiligten eingesehen und mitgetragen werden: Von der Lehrerschaft, von den Schülern und auch von den Eltern. Und wenn alle bereit sind, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.
Sie als Eltern wollen Ihr Kind in eine Schule schicken, die günstige Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen schafft. Ihr Kind erhebt Anspruch auf einen geregelten und gewaltfreien Schulbetrieb.
Wir Lehrer wollen in einem Klima des gegenseitigen Respekts unterrichten.
Das ist nur möglich, wenn sich alle an Abmachungen halten und deren Einhaltung auch überprüft wird: Mit den entsprechenden Folgen, wenn jemand die Regeln verletzt.
Wir zählen deshalb auf Ihr Verständnis und auf Ihre Unterstützung. Auch dann, wenn Ihr Kind einmal willentlich oder versehentlich unsere Abmachungen missachtet und die Konsequenzen dafür tragen muss.
Im Sinne einer Wiedergutmachung und zum Wohl unserer Schule.
Peter Bugmann, Schulleitung
Gemeinsame Schulordnung der Oberstufe Rittermatte und des Collège de la Suze, gültig ab 01.08.2008, angepasst 31.07.2011
Grundsätze / Verhalten
Ich begegne allen Beteiligten unserer Schule mit Respekt und mit einer positiven Grundhaltung. Ich löse meine Konflikte ohne Gewalt.
Ich verzichte auf provokative oder aufreizende Kleider in der Schule und trage während des Unterrichts keine Kopfbedeckung.
Innerhalb des Schulgebäudes begebe ich mich stets zu Fuss und ohne Lärm von einem Ort zum andern.
Während jeglicher Tätigkeit, die mit der Schule zu tun hat, ist mein Geist wach. Ich konsumiere keine Substanzen (Alkohol, Drogen), die dies ändern könnten.
Im Unterricht habe ich nichts im Mund, damit ich mich verständlich äussern kann.
Sobald ich das Schulareal betrete, lege ich alle Geräte weg, die nicht zum Unterricht gehören. Auch in den Pausen bleiben diese Geräte unbenutzt.
Ich vertrete meine Meinung gegenüber anderen mit Respekt und wenn es angebracht ist.
Ich befolge die Anweisungen der erwachsenen Personen in unserer Schule und trage dadurch zum geordneten Schulbetrieb bei.
Schuleigentum, persönliches Eigentum
Alle Personen, die in der Schule arbeiten, Erwachsene und Jugendliche, haben das Anrecht auf saubere Räumlichkeiten, Material in gutem Zustand und Rücksichtnahme auf persönlichen Besitz. Das hat folgende Tätigkeiten zur Folge:
Schulzeit
Das Schulhaus darf morgens ab 7 Uhr 15 und nachmittags ab 13 Uhr 35 betreten werden. Wer über den Mittag im Schulhaus bleiben muss, benötigt eine spezielle Bewilligung (blaue Karte), die er bei der Schulleitung beantragen kann. Über Mittag herrscht in den Gängen Ruhe.
Wer später Schule hat, darf die oberen Stockwerke, Treppen und Gänge erst betreten, wenn die Lektion beendet ist und das Pausenzeichen ertönt. Nach Abschluss der letzten Lektion ist das Schulareal zügig zu verlassen.
Schüler, die eine Aufenthaltsbewilligung haben, dürfen über Mittag im Gang arbeiten. Der Aufenthalt im Klassenzimmer ist nur unter Aufsicht der Lehrkraft gestattet.
Die Arbeitsplätze müssen sauber hinterlassen werden.
Alle kommen pünktlich zum Unterricht. Während der grossen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenzimmer und halten sich im Erdgeschoss der eigenen Schule oder im Schulareal auf (siehe Plan).Während der grossen Pause dürfen nur die WC im ersten Stock benutzt werden.
Fahrräder stellen wir in den dafür vorgesehenen Abstellplätzen der Schule ab.
Wir benutzen die Toilette ausserhalb der Unterrichtszeiten.
Massnahmen
Sollten diese Regeln nicht eingehalten werden, folgen Konsequenzen. Diese können sein :
Grundsätze / Verhalten
Ich begegne allen Beteiligten unserer Schule mit Respekt und mit einer positiven Grundhaltung. Ich löse meine Konflikte ohne Gewalt.
Ich verzichte auf provokative oder aufreizende Kleider in der Schule und trage während des Unterrichts keine Kopfbedeckung.
Innerhalb des Schulgebäudes begebe ich mich stets zu Fuss und ohne Lärm von einem Ort zum andern.
Während jeglicher Tätigkeit, die mit der Schule zu tun hat, ist mein Geist wach. Ich konsumiere keine Substanzen (Alkohol, Drogen), die dies ändern könnten.
Im Unterricht habe ich nichts im Mund, damit ich mich verständlich äussern kann.
Sobald ich das Schulareal betrete, lege ich alle Geräte weg, die nicht zum Unterricht gehören. Auch in den Pausen bleiben diese Geräte unbenutzt.
Ich vertrete meine Meinung gegenüber anderen mit Respekt und wenn es angebracht ist.
Ich befolge die Anweisungen der erwachsenen Personen in unserer Schule und trage dadurch zum geordneten Schulbetrieb bei.
Schuleigentum, persönliches Eigentum
Alle Personen, die in der Schule arbeiten, Erwachsene und Jugendliche, haben das Anrecht auf saubere Räumlichkeiten, Material in gutem Zustand und Rücksichtnahme auf persönlichen Besitz. Das hat folgende Tätigkeiten zur Folge:
- Die Wandtafeln werden am Ende jeder Lektion geputzt.
- Das Mobiliar bleibt unbeschädigt und sauber.
- Nach Ende des Schulunterrichts stellen die Schüler und Schülerinnen alle Stühle auf die Tische. In den Spezialräumen Geographie, Zeichnen und Naturkunde müssen die Stühle immer vor dem Verlassen des Raums auf die Tische gestellt werden.
- Abfälle werden im Kehrrichtkübel entsorgt. Essen und Trinken darf man nur in der Milchhalle, in der Vorhalle des Erdgeschosses und draussen.
Schulzeit
Das Schulhaus darf morgens ab 7 Uhr 15 und nachmittags ab 13 Uhr 35 betreten werden. Wer über den Mittag im Schulhaus bleiben muss, benötigt eine spezielle Bewilligung (blaue Karte), die er bei der Schulleitung beantragen kann. Über Mittag herrscht in den Gängen Ruhe.
Wer später Schule hat, darf die oberen Stockwerke, Treppen und Gänge erst betreten, wenn die Lektion beendet ist und das Pausenzeichen ertönt. Nach Abschluss der letzten Lektion ist das Schulareal zügig zu verlassen.
Schüler, die eine Aufenthaltsbewilligung haben, dürfen über Mittag im Gang arbeiten. Der Aufenthalt im Klassenzimmer ist nur unter Aufsicht der Lehrkraft gestattet.
Die Arbeitsplätze müssen sauber hinterlassen werden.
Alle kommen pünktlich zum Unterricht. Während der grossen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenzimmer und halten sich im Erdgeschoss der eigenen Schule oder im Schulareal auf (siehe Plan).Während der grossen Pause dürfen nur die WC im ersten Stock benutzt werden.
Fahrräder stellen wir in den dafür vorgesehenen Abstellplätzen der Schule ab.
Wir benutzen die Toilette ausserhalb der Unterrichtszeiten.
Massnahmen
Sollten diese Regeln nicht eingehalten werden, folgen Konsequenzen. Diese können sein :
- eine mündliche Verwarnung
- eine Benachrichtigung der Eltern durch die Lehrkräfte
- Benachrichtigung der Schulleitung
- Verhängen von Zusatzarbeit
- Eine pädagogische Massnahme
- Einladung zu einem Elterngespräch
- Time out