Modell Manuel In der Oberstufe Rittermatte werden die Schülerinnen und Schüler nach dem Modell Manuel unterrichtet. Französisch und Mathematik wird in sog. Niveaufächern unterrichtet. Besucht eine Schülerin oder ein Schüler mind. zwei dieser drei Hauptfächer im Sekundarniveau, gilt sie oder er als Sekundarschülerin oder Sekundarschüler und besucht den Unterricht in einer Sekundarklasse. Besucht eine Schülerin oder ein Schüler mind. zwei dieser drei Hauptfächer im Realniveau, so gilt sie oder er als Realschülerin oder Realschüler und besucht den Unterricht in einer Realklasse.
Individuelle Schullaufbahnentscheide Ein Schullaufbahnentscheid erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung. Im Zentrum steht die Frage, in welcher Klasse, welchem Schultyp oder Niveau die Schülerin, der Schüler am besten gefördert werden kann. Schullaufbahnentscheide betreffen insbesondere:
den Übertritt ins nächste Schuljahr;
das Überspringen oder Wiederholen eines Schuljahres;
die Zuweisung zu einer besonderen Klasse oder die Rückführung aus der besonderen Klasse in eine Regelklasse;
die Zuweisung, das Verbleiben oder den Wechsel in einen anderen Schultyp oder in ein anderes Niveaufach der Sekundarstufe I;
die Aufnahme in den gymnasialen Unterricht, die Handelsmittelschule, dieFachmittelschulen und in die Berufsmaturitätsschulen.
Individuelle Schullaufbahnentscheide sind während der gesamten Volksschulzeit und auch während des laufenden Schuljahres grundsätzlich jederzeit möglich. Sie können für einzelne Schülerinnen und Schüler individuell getroffen werden, wenn es nötig und sinnvoll ist. Einzelne Schülerinnen und Schüler können während des Schuljahres z.B. in eine besondere Klasse oder auf der Sekundarstufe I in ein höheres oder tieferes Niveau wechseln. Schullaufbahnentscheide trifft die Schulleitung auf Antrag der Klassenlehrperson. Sie werden den Eltern im Rahmen des Beurteilungsberichts oder eines individuellen Schullaufbahnentscheids schriftlich mitgeteilt.
Beurteilungsbericht Der Beurteilungsbericht gibt den Schülerinnen und Schülern eine schriftliche Rückmeldung über ihren Leistungsstand in den verschiedenen Fächern. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I erhalten einen Beurteilungsbericht Ende 7., 8., und 9. Schuljahr.
Elterngespräche Elterngespräche werden in der Regel einmal jährlich (obligatorisches Standortgespräch) oder auf Wunsch der Eltern oder der Lehrpersonen durchgeführt.
Gegenseitige Kontakte Es ist uns ein wichtiges Anliegen, im Bedarfsfall auch ausserhalb des obligatorischen Standortgesprächs gegenseitigen Kontakt zu halten. Insbesondere sind diese Kontakte wichtig, wenn Beobachtungen zu Leistung und/oder zu personalen Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen dies erfordern. In erster Linie finden diese Gespräche mit der Klassen- oder der Fachlehrperson statt. Wird dies gewünscht, können weitere Personen (Schulleitung, Schulsozialarbeiterin, Schulpsychologin ...) zum Gespräch beigezogen werden. Bitte zögern Sie nicht, rechtzeitig mit der Klassenlehrperson aufzunehmen.
Niveauwechsel Sek – Real oder Real - Sek Niveauwechsel sind während des laufenden Schuljahres grundsätzlich jederzeit möglich. Das heisst, sie können individuell getroffen werden. Schülerinnen und Schüler können, wenn es nötig und sinnvoll ist, während des Schuljahres auf der Sekundarstufe I in ein höheres oder tieferes Niveau wechseln. Individuelle Schullaufbahnentscheide erfolgen im Dialog mit den Lernenden und den Eltern. Bevor am OSZ Rittermatte ein Schullaufbahnentscheid getroffen wird, wird auf Antrag der Klassenlehrperson eine «Schnupperzeit» im jeweiligen Schultyp resp. Niveau ermöglicht.
Wiederholung Anstelle des Wechsels in einen tieferen Schultyp, resp. in ein tieferes Niveau, können die Eltern auch die freiwillige Wiederholung eines Schuljahres beantragen. Dabei müssen sämtliche Fächer wiederholt werden. Die freiwillige Wiederholung muss bei der Schulleitung (auf dem Dienstweg via Klassenlehrperson) schriftlich beantragt werden.
Schulleitung Alle Schullaufbahnentscheide werden von der Schulleitung auf Antrag der Klassenlehrperson getroffen. Die Eltern werden per Verfügung über den Entscheid informiert. Gegen diese Verfügung kann beim Schulinspektorat begründet und schriftlich Beschwerde geführt werden.
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und für Details gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei der Klassen- bzw. Fachlehrperson, bevor allfällige Missverständnisse auftauchen; erfahrungsgemäss lassen sich Probleme dann am besten lösen, wenn sie sachlich aufgezeigt und diskutiert werden können.