Modell Manuel
Zeugnis Elterngespräche Gegenseitige Kontakte Niveauwechsel Sek - Real Niveauwechsel Real - Sek Repetition Schulleitung Zwischenberichte |
In der Oberstufe Rittermatte werden die Schülerinnen und Schüler nach dem Modell Manuel unterrichtet. Französisch und Mathematik wird in sog. Niveaufächern unterrichtet. Besucht eine Schülerin oder ein Schüler min. zwei dieser drei Hauptfächer im Sekundarniveau, gilt sie oder er als Sekundarschülerin oder Sekundarschüler und besucht den Unterricht in einer Sekundarklasse. Besucht eine Schülerin oder ein Schüler mind. zwei dieser drei Hauptfächer im Realniveau, so gilt sie oder er als Realschülerin oder Realschüler und besucht den Unterricht in einer Realklasse. Wechsel in den Niveaus sind insbesondere während des 7. Schuljahres, in Ausnahmefällen während des 8. Schuljahres möglich. In der 9. Klasse werden in der Regel keine Niveauwechsel mehr durchgeführt.
Jeweils Ende Januar und Anfang Juli wird die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler den Eltern mittels Semesterbeurteilung schriftlich mitgeteilt. Diese enthält Rückmeldungen zur Sachkompetenz einerseits, zum Arbeits- und Lern der Schülerinnen und Schüler andererseits. Die Selbstbeurteilung trägt zum Gesamtbild bei. Die Beurteilungsdaten werden in einer Beurteilungsmappe gesammelt. Elterngespräche werden in der Regel einmal jährlich oder auf Wunsch der Eltern oder der Lehrerschaft durchgeführt. Die Eltern entscheiden selber, ob sie dieses Angebot wahrnehmen wollen oder nicht. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, im Bedarfsfall auch während des Semesters gegenseitigen Kontakt zu halten. Insbesondere sind diese Kontakte wichtig, wenn Beobachtungen zu Leistung und/oder zu Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten dies erfordern. In erster Linie finden diese Gespräche mit der Klassen- oder der Fachlehrkraft statt. Wird dies gewünscht, können weitere Personen (Schulleitung, Schulpsychologin ...) zu diesem Gespräch beigezogen werden. Bitte zögern Sie nicht, rechtzeitig mit der Klassenlehrkraft Kontakt aufzunehmen ! Gemäss den Weisungen über die Beurteilung gilt folgende Regelung: Werden in einem oder mehreren der drei Niveaufächer Deutsch, Französisch und Mathematik in zwei aufeinanderfolgenden Semestern die Grundanforderungen mehrheitlich oder durchwegs nicht erfüllt (Lernbericht oder Zeugnis), erfolgt die Umstufung in das Realniveau. In der 7. Klasse erfolgt die Umstufung allenfalls bereits nach dem Probesemester. Dieser Wechsel wird durch die Lehrerkonferenz als Antrag an die Schulleitung weitergegeben, welche den Antrag anschliessend durch Beschluss verfügt. Dabei sind grundsätzlich die Eltern vorgängig anzuhören. Die Lehrerkonferenz beantragt der Schulleitung einen Wechsel ins höhere Niveau wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Werden in einem oder mehreren der drei Niveaufächer Deutsch, Französisch und Mathematik im laufenden Semester die Grundanforderungen mehrheitlich oder durchwegs übertroffen, erfolgt die Umstufung in das Sekundarniveau. Dabei wird auch das Arbeits- und Lernverhalten in die Gesamtbeurteilung miteinbezogen und eine prognostische Einschätzung gemacht. In gegenseitigem Einverständnis (Eltern, Schülerin oder Schüler, Fach- und Klassen lehrkraft) kann ein Niveauwechsel auch bereits während eines laufenden Semesters erfolgen. In der Regel geht diesem Entscheid eine Abklärungsphase im oberen Niveau voraus. Anstelle des Wechsels in einen tieferen Schultyp, resp. in ein tieferes Niveau, können die Eltern auch die freiwillige Repetition der letzten beiden Semester beantragen. Dabei müssen sämtliche Fächer wiederholt werden. Die freiwillige Wiederholung muss bei der Schulleitung (bitte auf dem Dienstweg via Klassenlehrkraft) schriftlich beantragt werden. Als günstige Form hat sich die freiwillige Repetition auch dann erwiesen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler nach der 7. Klasse durch verbesserte Leistung und positiver Gesamtbeurteilung einen Stammklassenwechsel vornehmen könnte. Hier ist eine Repetition des vorherigen Schulstoffes auf dem höheren Niveau ratsam. Neu kann bei triftigen Gründen auch das 9. Schuljahr wiederholt werden. Alle Schullaufbahnentscheide (Niveauwechsel, Repetition, Aufnahme in die Mittelschulvorbereitung, Uebertritt in den gymnasialen Unterricht ...) werden von der Schulleitung auf Antrag der Lehrerschaft getroffen. Die Eltern werden per Verfügung über den Entscheid informiert. Gegen diese Verfügung kann bei den Schulinspektoraten begründet und schriftlich Beschwerde geführt werden. Eltern, deren Kinder voraussichtlich bei der nächsten Beurteilung einen Wechsel ins tiefere Niveau durchführen müssen, werden durch die Klassenlehrkräfte jeweils in der Mitte des laufenden Semesters über den Leistungsstand informiert. Diese Information erfolgt auch für alle Eltern, deren Kinder sich im Probesemester befinden. |