Die Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule wurde am 7. Mai 2002 nach Abschluss einer dreijährigen Projektarbeit vom Erziehungsdirektor unterschrieben. Sie fasst fünf bestehende Weisungen ( 3 deutsch und 2 französisch ) zusammen und bereinigt diese systematisch und redaktionell. Neu besteht für den deutsch- und französischsprachigen Teil des Kantons Bern eine einheitliche Direktionsverordnung. Diese tritt für den ganzen Kanton und für alle Klassen am 1. August 2003 in Kraft.
Da die Direktionsverordnung Spielraum im Sinne von teilautonomen Schulen lässt, hat jede Schule im Kanton den Auftrag, bis 2005 allgemein gültige Vereinbarungen im Bezug auf die Beurteilungen und Laufbahnentscheide in der eigenen Schule zu treffen. Ein erster Teil dieser Vereinbarungen wurde am 4. Juni 2003 in der Rittermatte erarbeitet und verabschiedet. Der zweite Vereinbarungsteil wird im November 2003 entstehen. Die schon jetzt getroffenen Vereinbarungen finden Sie im Anschluss an das Kapitel „Wichtigste Änderungen“.
Wichtigste Änderungen gegenüber Schübe 04
Zeugnis und Lernbericht werden ersetzt durch den Beurteilungsbericht.
Auf der Sekundarstufe I wird zweimal jährlich ein Beurteilungsbericht abgegeben. Dieser besteht aus losen A4-Blättern, die in einer Mappe an die Schülerinnen und Schüler abgegeben werden. Am Ende des 1. Semesters enthält der Beurteilungsbericht Rückmeldungen über die Sachkompetenz und das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, am Ende des 2. Semesters enthält er Rückmeldungen über die Sachkompetenz. Alle obligatorischen Fächer werden in beiden Beurteilungsberichten benotet.
Das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten wird neu fächerspezifisch differenziert. Das ist eine wesentliche Vereinfachung gegenüber dem alten System mit dem Lernbericht und gibt genauere Auskünfte, wie die Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Fächern arbeiten.
Auf der Sekundarstufe I wird jährlich ein Elterngespräch angeboten. Die Wahl des Zeitpunktes ist frei.
Die Promotionsbestimmungen wurden dem heutigen Wissen über schulische Intelligenz angepasst. Neu werden auch im deutschsprachigen Kanton Bern alle obligatorischen Fächer für den Promotionsentscheid mit einbezogen.
Für Schülerinnen und Schüler, die fortgesetzt die grundlegenden Lernziele nicht erreichen oder andauernd mehr leisten können, als die erweiterten Lernziele verlangen, gibt es neu die Möglichkeit, nach Bewilligung durch die Schulkommission und mit Einverständnis der Eltern, mit individuellen Lernzielen zu arbeiten.
VEREINBARUNG
GRUNDSÄTZE DER BEURTEILUNG UND RÜCKMELDUNGEN AN DIE SCHÜLER/INNEN Wir halten uns an die Grundsätze der Beurteilung, wie sie in der Dokumentenmappe aufgeführt sind. Wir halten uns an die Grundsätze von FLUT. Die Grundlagen dazu befinden sich in der Dokumentenmappe.
UMGANG MIT LERNKONTROLLEN UND PRODUKTEN Bei Lernkontrollen und Produkten sind die Beurteilungskriterien transparent. Lernkontrollen können auch zur Steuerung des Lernprozesses dienen (z. B. Standortbestimmung)ohne in die Semesterbeurteilung einbezogen zu werden.
GESAMTBEURTEILUNG AM ENDE DES SEMESTERS Die Note und das ALV im Beurteilungsbericht sind Expertenurteile der beteiligten Lehrpersonen. Gewichtung der einzelnen Teilbereiche: Vernehmlassung, verbindliche Regelung NMM und Hauswirtschaft treffen Jede Lehrperson ist in der Gewichtung der einzelnen Bausteine des Beurteilungsmosaiks frei und kann diese begründen.
ANGEPASSTE BEURTEILUNG BEI DIAGNOSTIZIERTER LERNSTÖRUNG Auf Antrag der Erziehungsberatung und verfügt durch die Schulleitung werden Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierter Lernstörung im Sinne eines Nachteilsausgleichs in Teilbereichen angepasst beurteilt. Über die Umsetzung der angepassten Beurteilung liegt ein Merkblatt vor.
INDIVIDUELLE LERNZIELE (ILZ) Vermag eine Schülerin oder ein Schüler in einem Fach die Lernziele fortgesetzt und in erheblichem Mass nicht zu erreichen, kann die Klassenlehrperson nach Absprache mit den Eltern bei der Schulleitung die Anwendung reduzierter individueller Lernziele (rILZ) beantragen. Leistet eine Schülerin oder ein Schüler auf der Sekundarstufe dauernd erheblich mehr, als die Lernziele verlangen, so kann die Klassenlehrperson nach Absprache mit den Eltern bei der Schulleitung die Anwendung erweiterter individueller Lernziele ( eILZ ) beantragen. Wir weisen die Eltern von Schülern mir rILZ darauf hin, dass sie auf eine Note im Beurteilungsbericht verzichten können. In einem Fach mit rILZ gelten die Lernziele in jedem Fall für die Promotion als nicht erreicht. Die Beurteilung von ILZ (rILZ und eILZ) bezieht sich auf das Erreichen der individuellen Lernziele. Im zusätzlichen Bericht bei rILZ und eILZ nehmen wir Bezug auf die individuell vereinbarten Ziele und weisen den erreichten Lernstand aus.
SCHULLAUFBAHNENTSCHEIDE Für den Übertritt aus einer Realklasse in eine Sekundarklasse und den Wechsel in ein höheres Niveau stützt sich der Entscheid auf die „begründete Annahme“, dass der Schüler oder die Schülerin den gesteigerten Anforderungen zu genügen vermag. „Begründete Annahme“ bedeutet:
Die Sachkompetenz in allen Fächern ist gut bis sehr gut.
Eine positive Arbeitshaltung und Leistungsreserven sind erkennbar.
Für die Zulassung zur Mittelschulvorbereitung gelten folgende Regeln:
Für die 8. Klasse: Diskussionsgrundlage Sachkompetenz: mindestens 5.0 und Leistungsreserven sind erkennbar. Die Entscheidung über die Zulassung zur MSV liegt in der Kompetenz der Fachlehrkräfte.
Für die 9. Klasse: Ist eine Schülerin oder ein Schüler schon in der MSV, entscheidet die MSV-Lehrkraft in Absprache mit den Fachlehrkräften über einen weiteren Verbleib. Bei Neubeginn in der 9. Klasse entscheidet die entsprechende Fachlehrkraft über eine Zulassung gemäss folgender Kriterien:
Diskussionsgrundlage Sachkompetenz: mindesten 4,5
Alle Einzelkompetenzen müssen mindestens genügend sein.
Die prognostische Einschätzung muss positiv sein.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss eine positive Arbeitshaltung erkennen lassen.
ERFAHRUNGS-AUSTAUSCH MIT DEN PRIMARLEHRKRÄFTEN Ein Austausch findet regelmässig statt.
BEURTEILUNG DES ARBEITS-, LERN- UND SOZIALVERHALTEN Im Beurteilungsbericht wird das Arbeits- und Lernverhalten in den Bereichen
Lernmotivation und Einsatz
Konzentration, Aufmerksamkeit und Ausdauer
Aufgabenbearbeitung
Zusammenarbeit und Selbstständigkeit
beurteilt.
Am Beurteilungsgespräch über das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sind mindestens die Fachlehrpersonen für die Fächer Deutsch, Französisch, Mathematik und NMM beteiligt. Es liegen jedoch Rückmeldungen aus allen Fächern vor. Bei divergierenden Beurteilungen nimmt die Klassenlehrkraft Rücksprache mit der Fachlehrkraft.
SELBSTBEURTEILUNG Bestandteil der Schülerselbstbeurteilungen sind die Sachkompetenz, das Arbeits- und Lernverhalten sowie die Beurteilung des Sozialverhaltens. Die Klassenlehrperson ist verantwortlich, dass der Austausch mit der Schülerin / dem Schüler über Fremd- und Selbstwahrnehmung stattfindet. Für die Selbstbeurteilung der Schülerinnen und Schüler kann jede Lehrperson eigene Formen verwenden. Von der ERZ wird ein Formular angeboten.
INFORMATION DER ELTERN UND ELTERNGESPRÄCH Die Eltern der Oberstufe Rittermatte werden anhand der Elternkonferenzen im 7. und im 8. Schuljahr über die Beurteilungspraxis informiert.
Die Klassenlehrpersonen bieten einmal im Schuljahr ein Elterngespräch an. Das Sozialverhalten und die Selbstbeurteilung der Schülerin / des Schülers sind Bestandteil des Gesprächs. Werden an einem Gespräch Abmachungen getroffen, werden diese schriftlich festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben. Die Eltern erhalten innerhalb einer Woche eine Kopie. Bei Elterngesprächen können auch weitere Fachpersonen beigezogen werden.